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Aktenzeichen VII 245/14
Datum 13.11.1914
Leitsatz Kann der Unternehmer, der auf den enteigneten Grundstücken eine Rampe angelegt hat, durch die eine nach dem Planfestsetzungsbeschlusse dem Eigentümer verbleibende Ackerparzelle von dessen übrigen Restbesitz abgeschnitten wird, dem Verlangen ihrer Mitübernahme damit begegnen, daß er einen planmäßig nicht vorgesehenen Überweg über die Rampe herstellt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056050017
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