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Aktenzeichen III 75/14

Datum 20.11.1914

Leitsatz 1. Findet der § 566 BGB. auf einen Vorvertrag Anwendung, durch den sich die Parteien zum Vermieten und Mieten eines Grundstücks auf längere Zeit als ein Jahr verpflichten? 2. Gilt die Bestimmung des § 566 Satz 2 auch dann, wenn die Parteien einen Mietvertrag auf nur ein Jahr nicht gewollt haben und nicht geschlossen haben würden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056090030

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