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Aktenzeichen V 257/14

Datum 19.11.1914

Leitsatz Kann der Gläubiger, wenn gemäß § 109 ZPO. das Verfahren wegen Rückgabe einer Sicherheit bereits eingeleitet ist, auf die Feststellung klagen, daß die Veranlassung zur Sicherheitsleistung nicht weggefallen sei?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640560A0036

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