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Aktenzeichen VII 290/14
Datum 20.11.1914
Leitsatz Kann im Enteignungsverfahren, falls gegen die im Verwaltungsweg erfolgte Festsetzung der Entschädigung der Rechtsweg beschritten ist, der Eigentümer vom Unternehmer Zahlung des vorläufig festgesetzten Betrags, wenigstens insoweit fordern, als er nicht angefochten ist?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640560B0043
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