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Aktenzeichen III 273/14

Datum 24.11.1914

Leitsatz 1. Zur Frage der Haftung des ausscheidenden Teilhabers einer offenen Handelsgesellschaft für die Forderung aus einem Mietvertrage, der vor seinem Ausscheiden geschlossen und gemäß getroffener Bestimmung nach seinem Ausscheiden stillschweigend verlängert worden ist. 2. Inhalt der Bestimmung eines auf feste Zeit abgeschlossenen Mietvertrags, daß die Kündigung bestimmte Zeit vor Ablauf des Vertrags zu erfolgen habe und daß der Vertrag im Falle der Unterlassung der Kündigung als auf weitere Zeit verlängert gelte.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640560D0060

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