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Aktenzeichen VI 376/14
Datum 04.01.1915
Leitsatz Unterliegt der Anspruch, der aus den Rechtsgründen der auftraglosen Geschäftsführung oder der ungerechtfertigten Bereicherung wegen Aufwendungen zur Beseitigung eines Schadens von einem Dritten gegen die Person erhoben wird, die für diesen Schaden dem Beschädigten aus unerlaubter Handlung ersatzpflichtig ist, der kurzen Verjährung des § 852 BGB.?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056160096
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