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Aktenzeichen II 527/14

Datum 26.01.1915

Leitsatz 1. Verstößt ein Kaufvertrag schon deswegen gegen die guten Sitten, weil er vom Verkäufer durch Bestechung eines Angestellten des Käufers zustande gebracht ist? 2. Ist ein Verkauf sämtlicher Geschäftsanteile einer Gesellschaft m. b. H., dessen wirtschaftlicher Zweck für den Käufer nicht der Erwerb von Gesellschaftsrechten, sondern der Erwerb des Vermögens der Gesellschaft ist, rechtlich als ein Verkauf der Anteilsrechte oder als ein Verkauf des Vermögens der Gesellschaft zu behandeln? Haftet demnach der Verkäufer nur für den rechtlichen Bestand der Geschäftsanteile, oder haftet er wegen Fehler am Bestande des Gesellschaftsvermögens? Kann ein solcher Vertrag wegen Irrtums über wesentliche Eigenschaften des Gesellschaftsvermögens angefochten werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056240146

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