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Aktenzeichen VII 386/14

Datum 29.01.1915

Leitsatz Welche Bedeutung hat bei der Versicherung gegen Einbruchsdiebstahl der Umstand, daß vor Auszahlung der Entschädigung, aber nach vertragsmäßig erfolgter Schadensfeststellung die gestohlenen Sachen wieder herbeigeschafft werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056290162

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