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Aktenzeichen VII 380/14

Datum 19.01.1915

Leitsatz Erhöhung des Grundkapitals einer im Stempelauslande sitzenden Bank, die zum Zwecke der Errichtung inländischer Zweigniederlassungen erfolgt. 1. Sind in solchem Falle aus der Anmerkung in Abs. 5 der Tarifst. 25 zu a des preußischen Stempelsteuergesetzes vom 31. Juli 1895/30. Juni 1909 der Stempel für die Errichtung der Zweigniederlassungen einerseits und der Stempel für die Erhöhung des Grundkapitals anderseits nebeneinander zu erheben? 2. Darf bei der Versteuerung dieser Kapitalerhöhung das "Anlage- und Betriebskapital" der neuen Zweigniederlassungen als Grundlage für die Berechnung der Steuer mit herangezogen werden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640562B0173

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