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Aktenzeichen I 228/14

Datum 03.02.1915

Leitsatz 1. Kann das Berufungsgericht, nachdem die erste Instanz unter Bejahung von schuldhafter Patentverletzung der Klage auf Unterlassung und Rechnungslegung, unter Vorbehalt der Entscheidung über den Anspruch auf Schadensersatz, stattgegeben hat, die ganze Klage abweisen? 2. Bedeutung der Gründe eines Patentnichtigkeitsurteils für die Auslegung der Patente. 3. Nach welchen Grundsätzen ist der Stand der Technik bei der Auslegung von Patenten zu verwerten?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056300197

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