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Aktenzeichen V 381/14

Datum 10.02.1915

Leitsatz 1. Entscheidung über die Zulässigkeit der Aufnahme eines unterbrochenen Verfahrens durch Zwischenurteil des Berufungsgerichts. Darf das Reichsgericht, wenn es diese Entscheidung auf die Revision gegen das Endurteil nachprüft, ein neues Vorbringen berücksichtigen? 2. Kann der Kläger, der in erster Instanz obgesiegt hat, in zweiter Instanz, nachdem das Verfahren zufolge Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beklagten unterbrochen war, wegen eines angeblich nach § 268 Nr. 2, 3 ZPO. zulässig umgewandelten oder erweiterten Anspruchs das Verfahren unter gleichzeitiger Anschließung an die Berufung gegen den Konkursverwalter aufnehmen? 3. Ist der einem Grundstückseigentümer durch Aufrechnung erwachsene Anspruch auf Löschung einer Hypothek, deren Gläubiger in Konkurs verfallen ist, lediglich als Konkursforderung geltend zu machen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056390235

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