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Aktenzeichen V 472/14

Datum 24.02.1915

Leitsatz 1. Wird der gutgläubige Hypothekenerwerb nach § 1155 BGB. dadurch ausgeschlossen, daß der Vormann sich nicht auf eine "Reihe" öffentlich beglaubigter Abtretungserklärungen, sondern nur auf eine einzige Erklärung stützt, diese äußerlich einwandfreie Erklärung aber vom Notar gefälscht ist? 2. Was gehört zu dem Nachweis, daß der Vormann den Besitz des Hypothekenbriefs erlangt hatte, wenn der Erwerber den Hypothekenbrief von einer Person erhält, die zugleich Vertreter des eingetragenen Gläubigers und Generalbevollmächtigter des Vormanns ist? 3. Ist eine Generalvollmacht des Geschäftsführers einer Gesellschaft m. b. H. Dritten gegenüber rechtswirksam?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640563F0262

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