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Aktenzeichen III 347/14

Datum 26.02.1915

Leitsatz War vor Inkrafttreten des Gesetzes vom 26. Juli 1910, insbesondere unter der Herrschaft des Preußischen Landrechts, eine Vereinbarung zulässig und wirksam, wonach den außerhalb ihres Wohnorts vorübergehend beschäftigten preußischen Beamten geringere als die gesetzlich bestimmten Tagegelder gewährt wurden?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056400266

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