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Aktenzeichen VI 583/14

Datum 04.03.1915

Leitsatz Kann sich ein Mißverhältnis der Leistungen im Sinne des § 138 Abs. 2 BGB. auch aus Umständen ergeben, die der Eingehung des Geschäfts nachgefolgt sind? Zum Tatbestande der "Ausbeutung".

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056480296

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