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Aktenzeichen VI 599/14
Datum 15.03.1915
Leitsatz Beweislast, wenn aus dem Personenbeförderungsvertrage mit der Eisenbahn auf Schadensersatz mit der Behauptung geklagt wird, daß der Unternehmer nicht für einen verkehrssicheren Zugang zum Zuge gesorgt und dadurch den Unfall des Reisenden verursacht habe.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640564E0321
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