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Aktenzeichen VI 593/14
Datum 15.03.1915
Leitsatz 1. Ist ein als Realvertrag abgeschlossenes Darlehensgeschäft gemäß § 139 BGB. als nichtig anzusehen, wenn eine zur Sicherheit des Darlehens erfolgte Pfandbestellung nichtig ist? 2. Kann ein Bürge, der als Vertreter einer juristischen Person zur Bestellung eines Pfandrechts für eine Darlehensschuld verpflichtet war, bei Nichtigkeit der Pfandbestellung die Nichtigkeit der Bürgschaft aus § 139 BGB. herleiten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640564F0323
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