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Aktenzeichen III 565/14

Datum 19.03.1915

Leitsatz 1. Kann der Vermieter (Verpächter) nach § 554 BGB. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auch dann kündigen, wenn es sich um unerhebliche Teile einer Zinsrate handelt? 2. Kann der Pächter eines Wirtschaftsanwesens, der durch arglistige Täuschung über den Ertrag zum Abschlusse des Pachtvertrags bestimmt worden ist, Änderung der Vertragsbedingungen, insbesondere Ermäßigung des Pachtzinses verlangen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464056520334

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