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Aktenzeichen I 57/15

Datum 16.06.1915

Leitsatz Kann, wenn sowohl ein Verfahren als eine Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens patentiert ist, eine Zwangslizenz des Inhalts zugesprochen werden, daß der Lizenznehmer bei dem Vertriebe der Vorrichtung die Berechtigung verleihen kann, das Verfahren zu benutzen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640566A0436

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