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Aktenzeichen VI 526/14

Datum 25.02.1915

Leitsatz 1. Entsteht, wenn eine Ware in der Eigenverpackung des Fabrikanten von einem die Ware vertreibenden Kaufmanne käuflich bezogen wird, ein unmittelbares Vertragsverhältnis zwischen dem Fabrikanten und dem Verbraucher? 2. Über die Erfordernisse des Entlastungsbeweises nach § 831 Abs. 1 BGB., wenn als Verursacher eines Schadens eine größere Anzahl mit Verrichtungen betrauter Personen in Betracht kommt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057010001

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