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Aktenzeichen III 582/14

Datum 04.06.1915

Leitsatz 1. Kann Befriedigung wegen Forderungen aus Börsentermingeschäften aus einer Sicherheit verlangt werden, die der Börsentermingeschäftsunfähige mit "seinem jeweiligen Guthaben" bei dem anderen Teile bestellt hat? 2. Die Gesellschaft mit beschr. Haftung und der Inhaber ihrer sämtlichen Geschäftsanteile.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057050018

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