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Aktenzeichen V 60/15
Datum 29.05.1915
Leitsatz 1. Besteht gegen den Empfänger einer Leistung ein Bereicherungsanspruch für den Leistenden, a) wenn dieser die Leistung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit gemäß Vereinbarung mit seinem Gläubiger an den Empfänger als einen Dritten bewirkt, der Empfänger aber die Leistung aus anderem Grunde angenommen hat, b) wenn der Leistende auch zur Erfüllung eines zwischen ihm und dem Empfänger geschlossenen Vertrags die Leistung bewirkt hat, dieser Vertrag aber tatsächlich nicht zustande gekommen ist? 2. Wesen eines Pfandhaltervertrags.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057080036
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