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Aktenzeichen III 80/15

Datum 18.06.1915

Leitsatz 1. Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Ansprüche eines Handlungsgehilfen, der wegen eines durch Verschulden des Dienstherrn im Dienste erlittenen Unfalls auf Entschädigung klagt. 2. Einwirkung eines Zwangsvergleichs auf solche Ansprüche, soweit sie auf noch nicht fällige Leistungen gerichtet sind. 3. Zulässigkeit der Aufrechnung gegen derartige Ansprüche, wenn Entschädigung wegen zeitweiliger Steigerung der Bedürfnisse gefordert wird. 4. Steht dem Haftpflichtgläubiger das Absonderungsrecht gemäß § 157 des Reichsgesetzes über den Versicherungsvertrag in einem Konkurse zu, der beim Inkrafttreten des Gesetzes schon eröffnet war?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057110082

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