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Aktenzeichen III 597/14

Datum 06.07.1915

Leitsatz 1. Ist nach § 11 Abs. 2 EG. z. GVG. die Erhebung eines Konflikts nur dann zulässig, wenn der Beamte selbst, nicht wenn der Staat oder ein sonstiger Verband wegen einer Amtspflichtverletzung eines Beamten in Anspruch genommen wird? 2. Hindert die Erhebung des Konflikts während der Revisionsinstanz den Fortgang des Verfahrens vor dem Reichsgerichte? 3. Zulässigkeit des Rechtswegs für Ersatzansprüche gegen den Staat oder einen anderen Verband wegen Amtspflichtverletzungen seiner Beamten oder wegen eines gegen die guten Sitten verstoßenden Verhaltens eines verfassungsmäßig berufenen Vertreters in Steuerangelegenheiten.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057170114

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