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Aktenzeichen IV 51/15

Datum 08.07.1915

Leitsatz Inwieweit ist bei einem vor dem Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuchs errichteten Erbvertrag oder gemeinschaftlichen Testamente die Befugnis des Überlebenden, über das ihm zugewendete Vermögen des Verstorbenen zu verfügen, nach altem oder nach neuem Rechte zu beurteilen, wenn die Erblasser nach dem 31. Dezember 1899 gestorben sind? Was ist unter "Bindung des Erblassers" in Art. 214 Abs. 2 EG. z. BGB. zu verstehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057180120

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