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Aktenzeichen VI 145/15
Datum 08.07.1915
Leitsatz 1. Unter welchen Umständen gehört die außerhalb der Fabrikräume stattfindende Montage zum Fabrikbetriebe im Sinne des § 2 HaftpflG.? 2. Wann findet eine Beschäftigung im Betriebe des Unternehmers im Sinne der §§ 544, 898 RVO. statt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057190124
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