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Aktenzeichen II 162/15
Datum 02.07.1915
Leitsatz Klausel "cif Hamburg, Juli-Abladung, Kasse minus 1% Skonto gegen Dokumente bei Dampfers Ankunft". Muß der Käufer die Dokumente trotz Verlustes der Güter auch dann aufnehmen, wenn die Klausel den Zusatz trägt: "Hamburger ausgeliefertes Gewicht, Hamburger Arbitrage"? Muß er die Dokumente vor Ankunft des Schiffes aufnehmen, wenn die Reise eine Unterbrechung von unbestimmter Dauer erfährt?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640571C0134
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