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Aktenzeichen VI 119/15
Datum 27.09.1915
Leitsatz Haftet der Konkursverwalter, der die Forderung eines Konkursgläubigers in das Schlußverzeichnis aufzunehmen schuldhaft unterlassen hat, diesem auf Schadensersatz, obwohl der Gläubiger im Schlußtermin Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis nicht erhoben hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057210151
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