zurück

Aktenzeichen VI 119/15

Datum 27.09.1915

Leitsatz Haftet der Konkursverwalter, der die Forderung eines Konkursgläubigers in das Schlußverzeichnis aufzunehmen schuldhaft unterlassen hat, diesem auf Schadensersatz, obwohl der Gläubiger im Schlußtermin Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis nicht erhoben hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057210151

Download PDF

zurück