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Aktenzeichen IV 60/15

Datum 07.10.1915

Leitsatz Lastet die Lehnsabfindung nach dem Gesetze vom 28. März 1877 dinglich auf dem früheren Lehngut und unter welchen Voraussetzungen wirkt sie als dingliches Recht gegen Dritte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057270169

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