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Aktenzeichen VII 74/15

Datum 18.06.1915

Leitsatz Ist der Schiedsgutachter verpflichtet, das dem Mehrheitsbeschluß entsprechende Gutachten zu unterzeichnen auch wenn er ihm nicht zugestimmt hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640572B0190

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