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Aktenzeichen III 41/15
Datum 24.09.1915
Leitsatz Heilung unverbindlicher Börsentermingeschäfte. Über die Voraussetzungen, unter denen im Sinne des § 57 des Börsengesetzes vom 27. Mai 1908 die Leistung als bewirkt und das Einverständnis mit der Leistungsbewirkung als erklärt gilt.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057320221
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