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Aktenzeichen V 215/15

Datum 03.11.1915

Leitsatz 1. Kann eine Restitutionsklage aus § 580 Nr. 7b ZPO. auf eine, durch die nachträglich ermittelte Urkunde zu beweisende Tatsache gestützt werden, die sich im Verhältnis zur ursprünglichen Klage als ein neuer Klagegrund darstellt? 2. Kann es in solchem Falle dem Restitutionskläger als ein Verschulden im Sinne des § 582 a. a. O. zugerechnet werden, wenn er die Urkunde nicht schon während des abgeschlossenen Verfahrens ermittelt und benutzt hatte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640573C0267

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