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Aktenzeichen III 45/15
Datum 05.11.1915
Leitsatz Inwieweit sind Angestellte, welche der Dienstherr in seinen gemieteten Räumen beschäftigt, als dessen Gehilfen bei Erfüllung der Mieterpflichten anzusehen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640573F0276
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