zurück

Aktenzeichen III 45/15

Datum 05.11.1915

Leitsatz Inwieweit sind Angestellte, welche der Dienstherr in seinen gemieteten Räumen beschäftigt, als dessen Gehilfen bei Erfüllung der Mieterpflichten anzusehen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640573F0276

Download PDF

zurück