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Aktenzeichen V B 1/15
Datum 13.11.1915
Leitsatz Ist die Ausnahmevorschrift des § 41 Abs. 1 GBO. zugunsten einer Gemeinde entsprechend anwendbar, wenn diese Gesamtrechtsnachfolgerin einer anderen Gemeinde geworden ist, für die eine Hypothek auf einem Grundstücke eingetragen steht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057420284
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