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Aktenzeichen V B 1/15

Datum 13.11.1915

Leitsatz Ist die Ausnahmevorschrift des § 41 Abs. 1 GBO. zugunsten einer Gemeinde entsprechend anwendbar, wenn diese Gesamtrechtsnachfolgerin einer anderen Gemeinde geworden ist, für die eine Hypothek auf einem Grundstücke eingetragen steht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057420284

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