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Aktenzeichen III 181/15

Datum 23.11.1915

Leitsatz 1. Findet § 8 des Bankdepotgesetzes vom 5. Juli 1896 (RGBl. S. 183) nur auf solche Kaufleute Anwendung, die sich gewerbsmäßig mit der Verwahrung fremder Wertpapiere befassen? 2. Verhältnis des § 8 Abs. 2 des Bankdepotgesetzes zur Vorschrift des § 366 HGB. 3. Voraussetzungen des guten Glaubens einer Bank an die Befugnis ihres Kunden, von ihm hinterlegte fremde Wertpapiere für seine Schulden zu verpfänden.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640574C0329

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