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Aktenzeichen III 306/15

Datum 03.12.1915

Leitsatz 1. Hat der Zwangslotse eine Amtspflicht auch gegenüber den Reedern der Schiffe, mit denen das von ihm geleitete Schiff zusammengestoßen ist? 2. Ist der Zwangslotse im Falle der Amtspflichtverletzung aus § 823 BGB. haftbar?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057510347

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