Aktenzeichen II 386/15
Datum 07.01.1916
Leitsatz 1. Zur Lehre von der novierenden Kraft des Saldoanerkenntnisses. Wird die Kontokurrentforderung einer Aktiengesellschaft, die bei liquidationsloser Verschmelzung der Inhaberin mit einer anderen Aktiengesellschaft gemäß § 306 Abs. 4 HGB. bis zum Ablaufe des Sperrjahres noch als Bestandteil des Vermögens der aufgelösten Gesellschaft zu gelten hat, diesem Vermögen schon dadurch entfremdet, daß die übernehmende Gesellschaft den Saldo zieht und der Kunde ihn anerkennt? 2. Wie sind bei solcher Rechtslage die Zahlungen des Kontokurrentkunden zu behandeln? 3. Gilt der Grundsatz, daß Sondervermögen wird, was durch Rechtsgeschäft mit Mitteln des Sonderguts erworben ist, auch im Falle des § 306 Abs. 4 HGB.? 4. Umkehrung der Beweislast.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464057660434
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