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Aktenzeichen VI 359/15
Datum 10.01.1916
Leitsatz Was gehört zur Kenntnis des Schuldners von der Abtretung einer Forderung nach § 407 BGB.? Übergang der Beweislast auf den Schuldner, wenn die Vermittelung der Kenntnis an sich nach den Anschauungen des Verkehrs zuverlässig erscheint.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058020004
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