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Aktenzeichen VII 325/15

Datum 14.01.1916

Leitsatz 1. Ist von den Beiträgen, die die Angestellten eines Lebensversicherungsvereins auf Gegenseitigkeit zu der bei diesem Verein "als Wohlfahrtseinrichtung" errichteten Pensionskasse zu leisten haben, der Versicherungsstempel aus Tarifnr. 12 D des Reichsstempelgesetzes vom 3. Juli 1913 zu entrichten? 2. Zur Anwendung der Befreiungsvorschrift Nr. 2 zu Tarifnr. 12 A-D.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058060029

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