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Aktenzeichen V 260/15

Datum 15.01.1916

Leitsatz Liegt ein Grenzüberbau im Sinne des § 912 BGB. vor, wenn eine Mauer infolge nicht lotgerechter Erbauung in den Luftraum über dem Nachbargrundstücke hineinragt? Ist die Duldungspflicht des Nachbarn ausgeschlossen, wenn das Hineinragen auf ein bei dem Bau der Mauer durch den Erbauer begangenes grobfahrlässiges Unterlassen des richtigen Lotens zurückzuführen ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058080039

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