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Aktenzeichen II 314/15

Datum 28.01.1916

Leitsatz Bedarf es der gerichtlichen oder notariellen Form auch für denjenigen Vertrag, der die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen dem Veräußerer und dem Erwerber eines Geschäftsanteils einer Gesellschaft m. b. H. regelt, nachdem der Anteil auf Grund eines voraufgegangenen ungültigen Vertrags formgerecht abgetreten worden ist?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640580E0061

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