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Aktenzeichen II 409/15

Datum 04.02.1916

Leitsatz 1. Unter welchen Umständen tritt Unmöglichkeit der Leistung bei einem Verkauf ein, durch den der Verkäufer sich verpflichtet hat, eine binnen bestimmter Zeit von dem überseeischen Ursprungsort abzuladende Ware an dem europäischen Bestimmungsorte der Seereise zu liefern? 2. Welche Wirkung hat es auf die gegenseitigen Verpflichtungen aus solchem Vertrage, wenn der Verkäufer eine abgeladene Partie unter Benennung des Dampfers dem Käufer als für ihn bestimmt anzeigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058110071

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