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Aktenzeichen III 333/15

Datum 15.02.1916

Leitsatz Kann der Pächter einer als sog. Nachtlokal betriebenen Weinwirtschaft ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen oder Ermäßigung des Pachtzinses verlangen, wenn die Polizeistunde allgemein auf 12 Uhr nachts festgesetzt und dadurch der Nachtbetrieb zum großen Teil unmöglich gemacht wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058170096

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