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Aktenzeichen V 356/16

Datum 16.02.1916

Leitsatz 1. Haftet der Verkäufer für sein Verhalten beim Vertragsabschluß auf Grund des § 276 BGB. schlechthin? 2. Haftet der Verkäufer beim Verkauf eines Fabrikationsgeschäfts dem Käufer gemäß § 434 BGB., wenn er sich einem Dritten gegenüber vertraglich Beschränkungen in Hinsicht auf den Fabrikationsbetrieb unterworfen hatte und der Käufer sich im Kaufvertrag ausbedungen hat, daß er das Geschäft unter der alten Firma fortsetzen dürfe?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058190103

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