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Aktenzeichen III 355/15

Datum 22.02.1916

Leitsatz Kann die fristlose Entlassung eines Handlungsgehilfen damit gerechtfertigt werden, daß er nach seiner Entlassung, obwohl er diese für unbegründet erklärt und seine Dienste dem Dienstherrn zur Verfügung gestellt hat, die Kunden seines bisherigen Dienstherrn diesem abspenstig zu machen und für sich zu gewinnen versucht hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640581E0127

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