zurück

Aktenzeichen V 3/16

Datum 15.03.1916

Leitsatz Kann der Gläubiger einer Hypothek für Zinsrückstände einer anderen Hypothek den Vorrang vor jener mit dinglicher Wirkung einräumen, ohne daß es dazu der Eintragung der Rangänderung und der Zustimmung des Eigentümers bedarf?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058260160

Download PDF

zurück