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Aktenzeichen I 7/16
Datum 12.04.1916
Leitsatz Ist die Wirksamkeit der Patentanmeldung in bezug auf die Priorität davon abhängig, daß die Anmeldung allen Vorschriften des § 20 PatG. genügt? Muß insbesondere die Erfindung dergestalt beschrieben sein, daß danach ihre Benutzung durch andere Sachverständige möglich erscheint?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058330208
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