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Aktenzeichen II 33/16
Datum 05.05.1916
Leitsatz Kann ein Beschluß einer Gesellschaft m. b. H., wonach sich ein mit ihr in Wettbewerb stehender Gesellschafter durch einen anderen Gesellschafter vertreten lassen muß, unter Umständen gegen die guten Sitten verstoßen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058370220
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