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Aktenzeichen I 187/15
Datum 13.05.1916
Leitsatz Wonach bestimmt sich bei der Seeversicherung die Vollmacht des Abschlußagenten zur selbständigen Übernahme von Versicherungen gegen Kriegsgefahr? Bedeutung des Umstandes, daß die Gesellschaft die Zeichnung von Kriegsversicherungspolicen durch den Agenten geduldet hat.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640583A0231
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