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Aktenzeichen IV 2/16
Datum 18.05.1916
Leitsatz 1. Kann auf Grund eines ausländischen Scheidungsurteils im Heiratsregister ein Randvermerk beigefügt werden? 2. Bedarf es dazu eines inländischen Vollstreckungsurteils?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640583D0244
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