zurück

Aktenzeichen IV 2/16

Datum 18.05.1916

Leitsatz 1. Kann auf Grund eines ausländischen Scheidungsurteils im Heiratsregister ein Randvermerk beigefügt werden? 2. Bedarf es dazu eines inländischen Vollstreckungsurteils?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640583D0244

Download PDF

zurück