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Aktenzeichen II 109/16
Datum 23.05.1916
Leitsatz Darf der Käufer, wenn der Verkäufer von einer zu seinen Gunsten vereinbarten Kriegsklausel verspätet Gebrauch gemacht hat, mit dem Widerspruche gegen die Geltendmachung der Klausel beliebig zuwarten? Folge der Unterlassung des rechtzeitigen Widerspruchs.
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN2267464058410261
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